Nachweis Adressabweichung für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe

Voraussetzung für die Stromkostenbremse Gewerbe/Landwirtschaft ist, dass Sie als Antragstellerin/Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sind und über diesen Zählpunkt Ihren Haushaltsstrom beziehen. Ein Abgleich zwischen der im Antrag angegebenen Zählpunktadresse und Ihrer Hauptwohnsitzadresse laut Zentralem Melderegister ist fehlgeschlagen. Grund dafür ist, dass die beiden Adressen nicht übereinstimmen.

Als am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet gilt, wenn sich Zählpunkt und Hauptwohnsitz an derselben Adresse befinden (beides z.B. Musterstraße 1). Zusätzlich kann eine Übereinstimmung anerkannt werden, wenn sich

  1. Zählpunkt und Hauptwohnsitz zwar an unterschiedlichen Adressen (z.B. Musterstraße 1 und Musterstraße 3) befinden, diese jedoch am gleichen Grundstück sind;
  2. Zählpunkt und Hauptwohnsitz zwar an unterschiedlichen Adressen (z.B. Musterstraße 2 und Musterstraße 3) befinden, diese jedoch am unmittelbar angrenzenden oder bloß durch eine Straße getrennten Grundstück sind.

Vorgehensweise:

Seite 1 des Formblatts

  • Geben Sie die Daten zu Ihrem Antrag ein, damit wir den Nachweis Ihrem Antrag zuordnen können
  • Wählen Sie aus, welche Konstellation gegeben ist:
    • Zählpunkt und Hauptwohnsitz sind an unterschiedlichen Adressen, jedoch am gleichen Grundstück
    • Zählpunkt und Hauptwohnsitz sind an unterschiedlichen Adressen, jedoch am unmittelbar angrenzenden oder bloß durch eine Straße getrennten Grundstück
  • Machen Sie nun Angaben zur Adresse des Zählpunktes und des Hauptwohnsitzes
  • Machen Sie nun Angaben zu den Grundbuchsdaten (Katastralgemeinde + Katastralgemeinde-Nr. + Grundstücksnummer) des Zählpunkts und des Hauptwohnsitzes (siehe unten: Wie komme ich zu den Grundbuchsdaten?)
  • Beispiel für Grundbuchsdaten: Katastralgemeinde: Innere Stadt | Katastralgemeinde Nummer 01004 | Grundstücksnummer (GST-NR) 1870/8
  • Bestätigen Sie die Angaben mit Ihrer Unterschrift

Seite 2 des Formblatts (Von der sachkundigen Person auszufüllen, wenn Adressen an unmittelbar angrenzenden oder bloß durch eine Straße getrennten Grundstücken)

  • Name der sachkundigen Person
  • Anschrift der sachkundigen Person
  • GISA-Zahl ("Gewerbenummer") der sachkundigen Person
  • Bestätigung der Mitversorgung mit Haushaltsstrom
  • Kurze Beschreibung der Leitungsführung zwischen Zählpunkt und Haushalt
  • Bestätigung der Angaben durch die sachkundige Person mittels Unterschrift

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft