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Zentrales Kontenregister

Im Kontenregister sind Girokonten, Bausparkonten, Kredit- und Zahlungskonten, Sparbücher und Wertpapier-Depots, sofern sie mit IBAN hinterlegt sind, sowie Schließfächer aller Unternehmen und aller Privatpersonen bei einem in Österreich tätigen Kredit- oder Finanzinstitut aufgelistet.

In diesem Register sind nur die Namen der Personen/Unternehmen, die Konto- bzw. Schließfachnummern sowie die Kredit- oder Finanzinstitute ersichtlich. Nicht enthalten sind Kontostände und Bewegungen auf dem Konto selbst. Diese sind erst bei einer richterlich genehmigten Konteneinschau ersichtlich.

Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstraf- und Abgabenbehörden sowie das Bundesfinanzgericht können auf das zentrale Kontenregister zugreifen.

Weitereführende Links

Kontenregister und Konteneinschau ( BMF).

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion