Begriffe mit Z

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Zweitpass

Ein Zweitpass (im Passgesetz als "weiterer Reisepass" bezeichnet) kann von einer Person beantragt werden, wenn sie

  • bereits einen gültigen Reisepass (bzw. Dienstpass oder Diplomatenpass) besitzt und
  • glaubhaft macht, dass der Besitz mehrerer Reisepässe für aus persönlichen oder beruflichen Gründen wichtige Reisen notwendig ist.

Ein solcher Grund kann z.B. bei politischen Spannungen zwischen Staaten, die im Zuge von Reisen besucht werden, gegeben sein.

Ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 15. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion