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Weisungsrecht
Das Weisungsrecht innerhalb der Justiz ist gesetzlich festgelegt und genau geregelt. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaften und der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz müssen schriftlich ergehen und begründet werden. Jede Weisung muss im Strafakt ersichtlich gemacht werden. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz steht unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.
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Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion