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Waffenschein
Der Waffenschein ist ein Dokument, das zum Führen von Schusswaffen, die keine Faustfeuerwaffen sind, berechtigt. Er war nach dem Waffengesetz 1986 für Personen vorgesehen, die (unter anderem) nicht im Besitz eines Waffenpasses oder einer gültigen Jagdkarte waren, aber dennoch einen Bedarf zum Führen dieser Waffen nachweisen konnten. Waffenscheine werden heute nicht mehr ausgestellt.
Wurde ein Waffenschein vor dem 1. Juli 1997 ausgestellt, gilt er nunmehr als Waffenpass.
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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