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Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt (d.h. zur Stimmabgabe berechtigt) bzw. passiv wahlberechtigt (d.h. zur Kandidatur berechtigt) sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, sofern sie nicht aus bestimmten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das nötige Alter hängt dabei von der Art der Wahl ab (Bundes-, Landes- und Gemeindeebene). Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und auf Gemeindeebene (in Wien: Bezirksvertretungsebene) sind auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger wahlberechtigt.

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion