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Vermögenszuwachssteuer

Vermögenszuwachssteuern werden auf Erträge aus einem Vermögen erhoben. Die bekannteste Vermögenszuwachssteuer ist die Kapitalertragsteuer. Sie beträgt je nach Art der Einkünfte entweder 25 Prozent (für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) oder 27,5 Prozent (für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Beispiel

Angenommen auf einem Sparbuch liegen 10.000 Euro und die jährliche Verzinsung beträgt 2 Prozent, also 200 Euro. Diese 200 Euro sind der Vermögenszuwachs, der besteuert wird: 25 Prozent davon, also 50 Euro, werden an das Finanzamt abgeführt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Kapitalertragsteuer-Anmeldung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion