Begriffe mit V
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Vollzeitbeschäftigung
Vollzeitbeschäftigung liegt vor, wenn wöchentlich
- 40 Stunden (gesetzliche Normalarbeitszeit) oder
- eine im Kollektivvertrag bestimmte kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden)
gearbeitet wird. Wird diese Zeit unterschritten, liegt Teilzeitbeschäftigung vor.
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Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
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