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Vaterschaftsanerkenntnis

Das Vaterschaftsanerkenntnis ist eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Es bestätigt das Anerkenntnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind.

Hinweis

Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde (Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger: BH, Magistrat in Statuarstädten bzw. MA 11 in Wien; Gericht; Notarin/Notar) erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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