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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht (oder nicht regelmäßig) nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt. Der Antrag muss von jenem Elternteil, der zur Vertretung des Kindes befugt ist, im Namen des Kindes bei Gericht gestellt werden.

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Unterhaltsvorschuss (Alimenationsbevorschussung)

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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