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Unterkunftgeber

Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
  • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
  • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.

Hinweis

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "An-/Abmeldung des Wohnsitzes" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion