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Unterkunftgeber
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise
- der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
- der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
- der Untermieter dem Mitbewohner.
Hinweis
Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "An-/Abmeldung des Wohnsitzes" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion