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Überbrückungshilfe
Überbrückungshilfe ist eine Leistung des AMS für von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommene Bundesbedienstete, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden und keinen sonstigen Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss haben. Auch andere Personen, zum Beispiel Landeslehrerinnen/Landeslehrer, sind erfasst.
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Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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