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Unentgeltliche Übertragung

Eine unentgeltliche Übertragung liegt vor, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist oder nicht ermittelt werden kann. Eine unentgeltliche Übertragung erfolgt entweder unter Lebenden (insbesondere durch Schenkung) oder von Todes wegen (insbesondere durch Erbschaft oder Vermächtnis).

Die Übertragungsarten (entgeltlich oder unentgeltlich) haben vor allem bei Grundstücks- und Betriebsübertragungen unterschiedliche steuerliche Auswirkungen.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion