Begriffe mit U
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Urlaubsanspruch
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 30 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt fünf Kalenderwochen.
Ab einer Dienstzeit von mehr als 25 Dienstjahren bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber besteht Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 36 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt sechs Kalenderwochen.
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Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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