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Urlaubsjahr

In der Regel ist das Arbeitsjahr das Urlaubsjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber die Möglichkeit, durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung einen anderen Jahreszeitraum (etwa das Kalenderjahr) als Urlaubsjahr zu vereinbaren.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion