Begriffe mit S
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden. Sie verringern das Einkommen und folglich die zu zahlende Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer.
Bei den Sonderausgaben handelt es sich u.a. um Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Diese Ausgaben sind in der Regel betragsbegrenzt und nur zu einem Viertel absetzbar ("Topfsonderausgaben").
Aufgrund des Auslaufens der Topfsonderausgaben gilt diese Regelung für bestehende Verträge (z.B. Versicherungsverträge), die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, noch fünf Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr.
Unbegrenzt absetzbar sind jedoch Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten.
Ausführliche Informationen zum Thema "Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion