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Spitzensteuersatz

Bei der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer kommen verschieden hohe Steuersätze zur Anwendung. Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den höchsten Steuersatz bzw. die höchste Tarifstufe. Er liegt in Österreich bei 55 Prozent und kommt nur für jenen Teil des Jahreseinkommens zur Anwendung, der über 1 Million Euro pro Jahr liegt. Diese Regelung ist bis zum Jahr 2029 befristet; danach gilt auch für Einkommensteile über 1 Million Euro wieder ein 50-prozentiger Steuersatz.

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Tarifstufen (USP)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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