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Strafverfügung
Eine Strafverfügung wird aufgrund einer Verwaltungsübertretung ausgestellt. Die Behörde ist in diesem Fall bemächtigt, ohne weitere Verfahren eine Geldstrafe zu verhängen.
Als Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung kann Einspruch erhoben werden. Dieser muss binnen zwei Wochen nach Zustellung mündlich oder schriftlich (per Post, Fax, E-Mail), jedoch nicht telefonisch, bei der Behörde eingebracht werden, die die Strafverfügung erlassen hat.
Hinweis
Aus dem Schreiben muss deutlich hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt und es muss die Bezeichnung der Strafverfügung beinhalten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion