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Schubhaft

Schubhaft ist die Verhaftung einer/eines Fremden zur Sicherung der zwangsweisen Außerlandesbringung dieser Person (Abschiebung). Grund für die Abschiebung kann das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung oder einer Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot sein.

Schubhaft stellt keine Strafhaft oder eine richterlich verordnete Haft dar, sondern wird von der Verwaltungsbehörde per Bescheid ausgesprochen und durchgesetzt.

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Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion