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Sabbatical

In Österreich gibt es für die Berufsgruppen der öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, ein Sabbatical  zu nehmen. Diese berufliche Auszeit (sechs bis zwölf Monate) ist nicht an eine Weiterbildung gekoppelt. Voraussetzungen sind, dass keine dienstlichen Gründe dagegensprechen und die/der Bedienstete bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Während eines Freijahres bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen – auch kürzere Auszeiten, z.B. mehrere Monate, können vereinbart werden. Für die Ansparung wird eine Rahmenzeit vereinbart, während derer die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nur einen Teil des üblichen Monatsbezugs erhält. Zum Beispiel: Während einer fünfjährigen Rahmenzeit werden 80 Prozent des Monatsbezugs ausbezahlt, dafür kann ein Jahr Auszeit genommen werden.

Auch in der Privatwirtschaft können grundsätzlich befristete berufliche Auszeiten (Sabbaticals) vereinbart werden, allerdings gibt es dafür keine gesetzlichen Grundlagen.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion