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Schenkung

Bei der Schenkung verpflichtet sich die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber, der/dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich (d.h. ohne Gegenleistung) zu überlassen. Es handelt sich dabei um einen Vertrag. Aus diesem Grund ist die Zustimmung der/des Beschenkten erforderlich, da sich niemand eine geschenkte Sache aufdrängen lassen muss.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion