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Subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK), benötigen aber Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:
- Folter
- Unmenschliche oder erniedrigende Strafe bzw. Behandlung
- Todesstrafe
- Gravierende Verletzung eines Menschenrechts
- Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg)
- Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge systematischer oder allgemeiner Menschenrechtsverletzungen
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