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Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK), benötigen aber Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:

  • Folter
  • Unmenschliche oder erniedrigende Strafe bzw. Behandlung
  • Todesstrafe
  • Gravierende Verletzung eines Menschenrechts
  • Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg)
  • Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge systematischer oder allgemeiner Menschenrechtsverletzungen
Letzte Aktualisierung: 3. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion