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Parteiengehör

Das Parteiengehör ist das Recht der Partei, in einem Verfahren ihre Rechte und rechtlichen Interessen hinreichend geltend zu machen und vom Inhalt des Verfahrens und der Handlungen der anderen Parteien entsprechend Kenntnis zu erlangen.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion