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Nostrifizierung

Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

Für die Anerkennung

  • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
  • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zuständig.

Ausführliche Informationen zum Thema "Nostrifizierung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion