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Nachschau

Nachschau ist ein Mittel der Steueraufsicht. Amtsträgerinnen/Amtsträger der Finanzbehörde sind berechtigt, Grundstücke und Räume sowie Schiffe und Fahrzeuge von Personen, denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten.

Hinweis

Sie dürfen Prüfungen vornehmen und Feststellungen treffen, die für die Besteuerung erheblich sein können.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion