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Meistbotsverteilungstagsatzung

Die Meistbotsverteilungstagsatzung ist eine besondere Form einer Tagsatzung.

Die Meistbietende/der Meistbietende in einer gerichtlichen Versteigerung, der/dem der Zuschlag erteilt wurde, hat das Meistgebot binnen zwei Monaten zu zahlen. Nach vollständiger Zahlung wird bei Gericht eine Meistbotsverteilungstagsatzung terminlich festgelegt.

Zwischen der öffentlichen Bekanntmachung (z.B. in Zeitungen) und dem Termin müssen mindestens vier Wochen liegen.

Bei diesem Termin werden außer der Verpflichteten/dem Verpflichteten auch die Gläubigerinnen/die Gläubiger und alle Personen geladen, die in Bezug auf die versteigerte Liegenschaft bestimmte Rechte und Pflichten haben.

Hinweis

Der Meistbietenden/dem Meistbietenden steht es frei, an dieser Sitzung teilzunehmen.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion