Begriffe mit M
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Minderjährigkeit
Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.
Kinder unter sieben Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch: oesterreich.gv.at-Redaktion