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Körperschaftsteuer

Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der juristischen Personen dar. Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen berechnet, das nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird, wobei alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden. Die Körperschaftsteuer beträgt 24 Prozent (im Jahr 2022: 25 Prozent, ab dem Jahr 2024: 23 Prozent) vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als progressiv gestaffelter Tarif ausgestaltet, sondern als linearer Tarif.

Ausführliche Informationen zur "Körperschaftsteuer" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion