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Kronzeuge

Eine Kronzeugin/ein Kronzeuge ist eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig – bevor gegen sie ermittelt wird – einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Straftat leistet. Die Staatsanwaltschaft kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Gegenzug das Ermittlungsverfahren unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Kronzeugenregelungen finden sich im Strafrecht und im Kartellrecht.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion