Begriffe mit K
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Kinderabsetzbetrag
Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jede/jeder Steuerpflichtige, die/der Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag beträgt seit dem Jahr 2025 70,90 Euro pro Kind und Monat.
Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.
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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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