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Kinderabsetzbetrag
Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jede/jeder Steuerpflichtige, die/der Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 61,80 Euro pro Kind und Monat (bis zum Jahr 2022: 58,40 Euro pro Kind und Monat).
Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Absetz- und Freibeträge für Familien" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion