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Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion