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Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit, eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen. Diese entstehen erst mit der Eintragung in das Firmenbuch.

Das Gesetz spricht von einer Kleinstkapitalgesellschaft, wenn es sich bei einer Kapitalgesellschaft um kein Investmentunternehmen und keine Beteiligungsgesellschaft handelt und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschritten werden:

  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Eine kleine Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschritten werden:

  • 5 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 10 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, deren Kennzahlen über denjenigen kleiner Kapitalgesellschaften liegen, die aber zumindest zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 40 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Eine Kapitalgesellschaft ist im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) groß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreitet. Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten immer als große Kapitalgesellschaften.

Ausführliche Informationen zum Thema Gesellschaftsformen finden sich auf startup.usp.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion