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Kollektivverträge
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Kollektivverträge können u.a. folgende Regelungen enthalten:
- Arbeitszeiten
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Mindestlöhne und Grundgehälter
- Schutzbestimmungen bei Kündigung
Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.
Weiterführende Links
- KVSystem – Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen (→ ÖGB-Verlag)
- Kollektivvertragsdatenbank (→ WKO)
- Wirtschaftskammern (→ WKO)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (→ ÖGB)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
- Wiener Zeitung (→ WZ)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion