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Kollisionskurator

Gibt es bei Verhandlungen oder Streitigkeiten einen Interessenkonflikt zwischen einer minderjährigen Person und ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihrem gesetzlichen Vertreter, so kann vom Gericht eine Kollisionskuratorin/ein Kollisionskurator eingesetzt werden, die/der die Interessen der minderjährigen Person anstelle der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vertritt.

Beispiel

Sollten bei einer Scheidung der Eltern die Interessen des obsorgeberechtigten Elternteils und die des Kindes auseinandergehen, dann ist eine Kollisionskuratorin/ein Kollisionskurator zu bestellen (z.B. ein Kinder- und Jugendhilfeträger).

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion