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Konsumentenschutz

Das Konsumentenschutzgesetz ist anzuwenden, wenn einer Unternehmerin/einem Unternehmer eine "Nicht-Unternehmerin"/ein "Nicht-Unternehmer" (eine Verbraucherin/ein Verbraucher) gegenübersteht und mit dieser/diesem einen Vertrag abschließt. Bei solchen Rechtsgeschäften (sogenannten Verbrauchergeschäften) genießt die Verbraucherin/der Verbraucher besonderen Schutz gegenüber der Unternehmerin/dem Unternehmer.

Schließt eine Verbraucherin/ein Verbraucher mit einer Unternehmerin/einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag ab, so kommt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zur Anwendung. Es ist allerdings zu beachten, dass dieses Gesetz (FAGG) bei bestimmten Vertragsarten (z.B. Verträge über Finanzdienstleistungen; Verträge über soziale Dienstleistungen; Verträge über die Vermietung von Wohnraum) nicht zur Anwendung kommt.
Eine Unternehmerin/ein Unternehmer ist eine Person, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, auf eine Verbraucherin/einen Verbraucher trifft dies dagegen nicht zu. Häufig werden Verbraucherinnen/Verbraucher auch als Konsumentinnen/Konsumenten bezeichnet.

Hinweis

Der Verein für Konsumenteninformation (→ VKI) bietet spezielle Informationen und Beratungen für Verbraucherinnen/Verbraucher an.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion