Begriffe mit K
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Kommanditist
Kommanditistinnen/Kommanditisten haben die Funktion der Geldgeberin/des Geldgebers und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage (beschränkte Haftung) für Verluste einer Gesellschaft.
Weiterführende Informationen zur Kommanditgesellschaft (KG) und anderen Gesellschaftsformen finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion