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Jugendstrafe

Jugendliche können erst ab dem 14. Lebensjahr für Delikte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (Deliktsfähigkeit).

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Strafgesetze. Freiheitsstrafen werden für einen geringeren Zeitraum verhängt und Geldstrafen werden auf die Hälfte herabgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion