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Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Davon ausgenommen sind im Wesentlichen nur der Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude.

Die Einhebung/Abfuhr der Immobilienertragsteuer im privaten Bereich erfolgt wie bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich durch Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter (Notarinnen/Notare oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte).

Ausführliche Informationen zum Thema "Immobilienertragsteuer" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion