Begriffe mit H
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Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage ist eine Einkommensschwelle, bis zu deren Höhe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.
Alle Erwerbstätigen müssen ab einem gewissen Einkommen Versicherungsbeiträge bezahlen. Wie hoch die Versicherungsbeiträge sind, hängt von der sogenannten Beitragsgrundlage ab. Die Beitragsgrundlage richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Die Höchstbeitragsgrundlage gibt vor, wie hoch die Beitragsgrundlage maximal sein darf. Das heißt, Versicherungsbeiträge müssen nur für jenen Teil des Einkommens bezahlt werden, der unter der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage liegt.
Im Jahr 2026 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 6.930 Euro brutto monatlich (das sind 231 Euro täglich).
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2026
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