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Generalprokuratur

Die Generalprokuratur nimmt zu an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmitteln des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Stellung. Sie hat das Recht, den Obersten Gerichtshof wegen Fehlern der Gerichte anzurufen (Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes).

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Generalprokuratur (→ GP)

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion