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Fernabsatzvertrag
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einer Unternehmerin/einem Unternehmer und einer Verbraucherin/einem Verbraucher geschlossen wird. Voraussetzung eines Fernabsatzvertrags ist, dass der Vertrag
- ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Unternehmerin/des Unternehmers und der Verbraucherin/des Verbrauchers
- im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird,
wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Telefon, Fax) verwendet werden.
Hinweis
Es liegt auch dann ein Fernabsatzvertrag vor, wenn
- die Verbraucherin/der Verbraucher die Geschäftsräume der Unternehmerin/des Unternehmers betritt, um sich dort über die Waren oder Dienstleistungen zu informieren,
- die spätere Aushandlung und Schließung des Vertrags allerdings ausschließlich über ein Fernkommunikationsmittel erfolgt.
Wird der Vertrag allerdings auch in den Geschäftsräumen einer Unternehmerin/eines Unternehmers verhandelt und nur über ein Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Telefon, Fax) abgeschlossen, so handelt es sich um keinen Fernabsatzvertrag.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion