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Einzelunternehmer

Eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer ist eine einzige natürliche Person, die ein Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Sie haftet mit ihrem privaten Vermögen unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer kann Eigentümerin/Eigentümer oder Pächterin/Pächter des Unternehmens sein. Dass die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer ihr/sein Unternehmen allein betreibt, bedeutet nicht, dass sie/er gänzlich auf sich allein gestellt ist. Sie/er kann z.B. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Gründungsfahrplan Einzelunternehmen" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion