Begriffe mit E
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Elektronische Signatur
Sinnverwandter Begriff: digitale Signatur
Unter elektronischer Signatur versteht man ein Verfahren zur Sicherstellung der Echtheit einer elektronischen Nachricht in Bezug auf die Verfasserin/den Verfasser. Sie gilt damit als rechtsgültige Unterschrift.
Hinweis
Mit der elektronischen Signatur sind die Voraussetzungen für elektronische Amtswege, den elektronischen Geschäftsverkehr, aber auch andere Anwendungsgebiete, die bisher auf Papier angewiesen waren, gegeben.
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Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion