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Enterbung

Was im allgemeinen Sprachgebrauch als "Enterbung" bezeichnet wird, ist juristisch gesehen der gänzliche oder teilweise Entzug des Pflichtteils eines pflichtteilsberechtigten Nachkommens oder einer Ehegattin/eines Ehegatten bzw. einer eingetragenen Partnerin/eines eingetragenen Partners durch letztwillige Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Thema "Pflichtteilsrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion