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Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Sofortmaßnahme, die auf Antrag unter bestimmten, in der Exekutionsordnung vorgesehenen, Voraussetzungen zur einstweiligen Sicherung getroffen werden.

Damit soll gewährleistet werden, dass der gerichtliche Rechtsschutz, der durch ein reguläres Zivilverfahren oder Exekutionsverfahren nicht rechtzeitig erreicht werden kann, vorläufig gesichert werden kann.

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Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion