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Erwachsenenvertreter
Der Begriff "Erwachsenenvertreterin/Erwachsenenvertreter" löste mit 1. Juli 2018 den Begriff "Sachwalterin/Sachwalter" ab.
Für volljährige Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung nicht (mehr) alle Entscheidungen selbst treffen können, gibt es die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung.
Es gibt, je nach Vertretungsbedarf, unterschiedliche Formen der Erwachsenenvertretung. So soll sichergestellt werden, dass die Vertretung nur in jenen Bereichen erfolgt, in denen sie auch tatsächlich unbedingt erforderlich ist.
Ausführliche Informationen zum Thema "Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion