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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist als Organ der Arbeitnehmerschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer im Betrieb berufen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Betriebsrat" finden sich auf USP.gv.at.
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch: oesterreich.gv.at-Redaktion