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Bestallung

Bestallung bedeutet

  • Im öffentlichen Bereich:
    Bestellung von Fachkräften, die für einen gewissen Zeitraum dringend benötigt und daher hinzugezogen werden. Für diesen Zeitraum wird den Fachkräften eine Bestallungsurkunde ausgestellt, in der genau festgehalten wird, für welches Fachgebiet und für welchen Zeitraum sie bestellt wurden.
  • Im rechtlichen Bereich:
    Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum gesetzlichen Vormund.
  • Im medizinischen Bereich:
    Die staatliche Berufszulassung zu einer Ärztin/einem Arzt, einer Apothekerin/einem Apotheker oder einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten.

Beispiel

Vom Landesgericht werden für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscherinnen/Dolmetscher öffentlich bestellt und beeidigt. Sie erhalten daraufhin eine Bestallungsurkunde ausgehändigt.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion