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Bewährungshilfe
Die Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, sich darum zu bemühen einer Verurteilten/einem Verurteilten zu einer Lebensführung zu verhelfen, die sie/ihn in Zukunft von der Begehung strafbarer Handlungen abhält. Bewährungshilfe wird in Österreich vom Verein NEUSTART angeboten.
Soweit dies nötig ist, unterstützt die Bewährungshilfe dabei, wesentliche Lebensbedürfnisse zu decken (insbesondere Unterkunft und Arbeit zu finden).
Hinweis
Die Bewährungshelferin/der Bewährungshelfer hat dem Gericht (im Fall einer Diversion dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft) sechs Monate nach Betreuungsbeginn sowie bei Beendigung der Betreuung über ihre/seine Tätigkeit und ihre/seine Wahrnehmungen zu berichten. Ansonsten sind Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer im Interesse der Klientinnen/der Klienten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Anordnung der Bewährungshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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