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Bewährungshilfe

Die Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, sich darum zu bemühen, einer/einem Verurteilten zu einer Lebensführung zu verhelfen, die sie/ihn in Zukunft von der Begehung strafbarer Handlungen abhält. Bewährungshilfe wird in Österreich vom → Verein NEUSTART angeboten.

Soweit es nötig ist, unterstützt die Bewährungshilfe dabei, wesentliche Lebensbedürfnisse zu decken (insbesondere Unterkunft und Arbeit zu finden).

Hinweis

Die Bewährungshelferin/der Bewährungshelfer hat dem Gericht (im Fall einer Diversion dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft) sechs Monate nach Betreuungsbeginn bzw. bei Betreuungsbeendigung über ihre/seine Tätigkeit und Wahrnehmungen zu berichten. Ansonsten sind Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer im Interesse der Klientinnen/der Klienten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema "Anordnung der Bewährungshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion