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Abschiebung

Als Abschiebung bezeichnet man die erzwungene Ausreise von Personen, die nicht berechtigt sind, sich in Österreich aufzuhalten. Sie wird meist dann durchgeführt, wenn die Person nicht freiwillig und zeitgerecht ausreist.

Gründe für eine Abschiebung können beispielsweise die rechtskräftige Ablehnung eines Asylantrags oder das Vorliegen eines Aufenthaltsverbots für Österreich sein. Zur Sicherstellung der Ausreise aus Österreich kann unter bestimmten Voraussetzungen Schubhaft über die betreffende Person verhängt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Asyl" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion